Neues vom Landesverwaltungsamt
Aloha Freunde,
Es gibt Neuigkeiten!!!
Vom Landesverwaltungsamt wird folgendes verfügt:
Unter Einhaltung von artenschutzrechtlichen Vorgaben wäre das Kitesurfen in den beantragten örtlichen Grenzen möglich.
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
Die Zulassung des Kitesurfens ist nur zwischen dem 15.03. und dem 31.08. eines jeden Jahres von 9.00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang sowie bei Westwindlage zulässig.
Es ist eine weithin erkennbare Markierung des Kiteareals im Gewässer erforderlich.
Wir halten Euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden!
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